Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die TEAMWARE GmbH bietet dem Kunden die Möglichkeit, sich mittels automatisierter technischer Einrichtungen („Zugangseinrichtungen“) unter Benutzung des TCP/IP-Protokolls mit einem Rechner am Zugangsknoten der TEAMWARE GmbH in das Internet einzuwählen oder Datenfestverbindungen Dritter zu nutzen, die von der TEAMWARE GmbH zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde kann die so hergestellten Verbindungen zum Zwecke der Nutzung von Online-Dienstleistungen aufrecht erhalten. Darüber hinaus werden von der TEAMWARE GmbH Dienstleistungen wie das Einstellen („Housing“) von Kundenrechnern und das Verwalten von kundeneigenen Internet-Domainnamen geleistet (nachfolgend alle bezeichnet als: Provider-Dienstleistungen).
(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle Verträge, die TEAMWARE GmbH mit dem Kunden über die Erbringung von Provider-Dienstleistungen abschließt. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die AVB auch für künftige Verträge, selbst wenn dort die AVB nicht mehr gesondert erwähnt werden.
(3) Entgegenstehende Regelungen, insbesondere eigene AGB oder AVB des Kunden gelten nicht. Sie gelten selbst dann nicht, wenn die TEAMWARE GmbH diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 2 Vertragsinhalt
(1) Der genaue Umfang der von der TEAMWARE GmbH geschuldeten Provider-Dienstleistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie aus der Leistungsbeschreibung, die dem Kunden vor Vertragsschluss übergeben wird.
(2) Die Anbindung an die Zugangseinrichtungen erfolgt über ein Datenendgerät am Zugangsknoten der TEAMWARE GmbH, welches über die vertraglich vereinbarte Verbindung erreicht werden kann.
(3) Die TEAMWARE GmbH eröffnet dem Kunden die Möglichkeit zum Senden und Empfangen elektronischer Post über das Internet (E-Mails) in vertraglich vereinbartem Umfang. Die TEAMWARE GmbH leitet E-Mails – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - ohne Überprüfung auf Viren, trojanische Pferde und andere sog. Malware weiter.
(4) Der Internetzugang über die Zugangseinrichtungen der TEAMWARE GmbH steht dem Kunden mit einer Mindestverfügbarkeit von 99 % (im Jahresdurchschnitt) zur Verfügung. Weiter gehende Service Level Agreements können schriftlich vereinbart werden. Planmäßige Wartungsarbeiten kündigt die TEAMWARE GmbH dem Kunden mit angemessener Frist im Voraus per E-Mail an. Während der Wartungsarbeiten steht der Internetzugang dem Kunden nicht zur Verfügung.
(5) Die TEAMWARE GmbH unterhält eine Hotline für Störungsmeldungen, die Mo. bis Fr. von 9:00 bis 17:00h erreichbar ist. Die Erreichbarkeit außerhalb dieser Geschäftszeiten wird ggf. durch weiter gehende Service Level Agreements geregelt.
(6) Soweit nicht besonders mit dem Kunden vereinbart, umfassen die Leistungen der TEAMWARE GmbH nicht
a) die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Hardware und Software (einschl. Zugangs-Software) für die Eingabe und den Abruf von Informationen und Daten („Kunden-Terminal“);
b) die Bereitstellung und Unterhaltung von Telekommunikations-Verbindungsleitungen zwischen dem Kunden-Terminal und den Zugangseinrichtungen der TEAMWARE GmbH;
c) die inhaltliche Gestaltung, Überprüfung, Abänderung oder Aktualisierung von online eingegebenen Daten und Informationen und/oder
d) die Einstellung von Web Sites des Kunden in das Internet, deren Speicherung auf Servern und deren Bereithaltung zum Abruf durch Internet-Nutzer.
Die Voraussetzungen zu a), b) und d) sind von dem Kunden auf eigene Kosten und Gefahr selbst zu schaffen. Der Kunde wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die TEAMWARE GmbH aufgrund der Struktur des Internet keinerlei Einfluss darauf hat,
– ob und welche Angebote im Internet verfügbar sind,
– dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten von Dritten zur Kenntnis genommen werden können,
– welche Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet möglich sind,
– welche konkreten Leitungswege Daten, Informationen und Nachrichten von der TEAMWARE GmbH aus zu anderen Providern nehmen und ob von anderen Providern betriebene Leitungswege, Server, Router, Bridges, Hubs etc. jederzeit betriebsbereit sowie bestimmte Teilnetze des Internets erreichbar sind.
Die TEAMWARE GmbH schuldet deshalb im Rahmen dieses Vertrages die ordnungsgemäße Weiterleitung von Daten und Informationen, nicht jedoch den Zugang von Daten und Informationen, die vom Kunden über das Netz der TEAMWARE GmbH hinaus ins Internet abgesandt bzw. von diesem von anderen Providern aus dem Internet abgerufen werden. Die Verantwortlichkeit der TEAMWARE GmbH für das von ihr betriebene Netz mit seinen Schnittstellen bleibt davon nach Maßgabe des vorstehenden Abs. 4 unberührt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Leistungen der TEAMWARE GmbH gem. § 2 sind mit den im Vertrag enthaltenen Grundgebühren und aufwandsbezogenen Beträgen zu vergüten.
(2) Einmalentgelte wie Bereitstellungsentgelte oder der Kaufpreis für zur Verfügung gestellte Hard-/Software sind unmittelbar nach Ausführung der betreffenden Leistung bzw. Lieferung fällig.
(3) Monatlich anfallende Anschlussentgelte und sonstige nutzungsunabhängige Entgelte (z.B. Flatrate, Housing-Gebühren) werden monatlich im Voraus, nutzungsabhängige Entgelte (z.B. IP-Transfervolumen, 0800-Einwahl-Minuten) werden jeweils für den vorangegangenen Monat (Abrechnungsmonat) abgerechnet.
(4) Jährlich fällige Entgelte (z.B. Domaingebühren) werden zu Beginn des Nutzungszeitraumes berechnet, etwaige Teilbeträge bei Kündigung innerhalb des Nutzungszeitraums werden nicht erstattet.
(5) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 20 Tagen ab Zugang der Rechnung auf das im Nutzungsvertrag benannte oder anderweitig angegebene Konto der TEAMWARE GmbH zu zahlen.
(6) Einwendungen gegen die Höhe der abgerechneten Verbindungsentgelte oder sonstige nutzungsabhängigen Entgelte sind umgehend nach Zugang der Abrechnung gegenüber der
TEAMWARE GmbH
Stahlgruberring 11
81829 München
Telefon: 089-427 005.0
Telefax: 089-427 005.55
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
in Textform (Fax, E-Mail) zu erheben. Einwendungen müssen spätestens innerhalb von 8 Wochen ab Rechnungsdatum bei der TEAMWARE GmbH eingegangen sein. Liegen bis dahin keine Einwendungen vor, so gilt dies als Genehmigung der Abrechnung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
(7) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so verstehen sich alle angegebenen Preise zuzüglich der für den zum Zeitpunkt der Erbringung der abgerechneten Leistung gültigen Mehrwertsteuer. Kommt es während der Laufzeit des Vertrages zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer, so schuldet der Nutzer für alle Leistungen, die ab Erhöhung der Mehrwertsteuer erbracht oder abgenommen werden, den erhöhten Mehrwertsteuersatz. Ein Sonderkündigungsrecht steht ihm für diesen Fall nicht zu.
(8) Die TEAMWARE GmbH berechtigt, die Vergütung nach Ablauf von 6 Monaten Vertragslaufzeit den Marktgegebenheiten angemessen anzupassen. Die Preisänderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt. Falls er mit der Preisänderung nicht einverstanden ist, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung in Textform (Fax, Email) zu kündigen.
(9) Gerät der Kunde über eine Dauer von mehr als 2 Wochen in Zahlungsverzug oder befindet sich der Kunde trotz Mahnung in Textform (Fax, Email) mit einem Betrag von mehr als 75,00 EUR in Verzug, so ist die TEAMWARE GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden zunächst zu sperren oder den Provider-Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 4 Nutzungsregeln
(1) Der Kunde verpflichtet sich bei der Inanspruchnahme der Leistungen der TEAMWARE GmbH:
a) die ihm vor Vertragsschluss übergebenen programmtechnischen Anleitungen zu befolgen, insbesondere Passwörter geheim zu halten;
b) regelmäßig aktualisierte Anti-Viren-Programme einzusetzen und erforderliche Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung von Daten einzurichten und aufrechtzuerhalten;
c) die TEAMWARE GmbH rechtzeitig – wenn möglich im Voraus – über in seinem Bereich eintretende Änderungen des Kunden-Terminals zu informieren, soweit diese geeignet sind, die Sicherheit der über die Zugangseinrichtungen übertragenen Daten und/oder die Zugangseinrichtungen selbst zu beeinträchtigen;
d) der TEAMWARE GmbH unverzüglich erkennbare Störungen anzuzeigen.
(2) Zum Schutze der TEAMWARE GmbH, anderer Kunden der TEAMWARE GmbH sowie anderer Nutzer des Internets verpflichtet sich der Kunde weiter, es zu unterlassen
a) Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der TEAMWARE GmbH die Nutzung der Zugangseinrichtungen zu gestatten, ausgenommen Mitarbeitern des Kunden, soweit die Nutzung für Zwecke des Kunden erforderlich ist;
b) mittels der Zugangseinrichtungen die Funktion und/oder Integrität von technischen Einrichtungen, Programmen und/oder Daten Dritter und/oder der TEAMWARE GmbH gegen deren Willen zu stören und/oder aufzuheben (beispielsweise durch Entwicklung, Eingabe und/oder Verbreitung von Viren, „worms“, trojanischen Pferden, „cancel bots“ und anderer sog. Malware);
c) von dem jeweiligen Adressaten erkennbar nicht erwünschte E-Mails („spam“) und/oder Kettenbriefe („junk-mail“) zu versenden;
d) IP-Adressen Dritter zum Zwecke der Vorspiegelung einer tatsächlich nicht vorhandenen Autorisierung zum Zugang von Computern und/oder internen Netzen Dritter zu fälschen, gefälschte IP-Adressen an Domain Name Server zum Zwecke der Umleitung von Daten des tatsächlichen Inhabers einer IP-Adresse zu versenden und/oder Hyperlinks mit abgeänderten Zeichen und/oder grafischen Elementen zu programmieren und zu verwenden, die dazu bestimmt sind, anderen Internet-Nutzern die Abrufmöglichkeit der Webseite eines Dritten vorzuspiegeln („spoofing“).
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen der TEAMWARE GmbH nach diesem Vertrag ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen; eine Überlassung an Dritte zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.
§ 5 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften,
Schutzrechte Dritter, Freistellung, Sperre
(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Eingabe und dem Abruf von Daten und Informationen über die Zugangseinrichtungen der TEAMWARE GmbH gesetzliche und behördliche Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und/oder Markenrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen.
(2) Die TEAMWARE GmbH wird den Kunden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihr gegenüber geltend ma-chen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Kunden gem. § 5 Abs. 1 zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.
(3) Der Kunde wird die TEAMWARE GmbH von jeglicher Haftung aufgrund eines Verstoßes gegen § 5 Abs. 1 freistellen und die TEAMWARE GmbH nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Beruht die der TEAMWARE GmbH zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Kunden oder auf Veranlassung des Kunden von der TEAMWARE GmbH online zugänglich gemachte Daten, Gestaltungen und/oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte und/oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann die TEAMWARE GmbH vom Kunden verlangen, dass dieser etwaige Schadensersatzbeträge und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung übernimmt, soweit der TEAMWARE GmbH kein Mitverschulden zur Last fällt.
(4) Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 vorliegt, ist die TEAMWARE GmbH berechtigt, die Einwahlmöglichkeit des Kunden in das Internet bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Nutzung durch den Kunden zu sperren.
§ 6 Datenschutz
Die TEAMWARE GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Access Provider-Vertrages erforderlich sind (Bestandsdaten) gem. § 5 TDDSG/§ 19 MDStV. Ferner erhebt, verarbeitet und nutzt die TEAMWARE GmbH Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Kunden gem. § 6 TDDSG/§ 19 MDStV. Personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten werden nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 TDSV erhoben, verarbeitet und genutzt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Die TEAMWARE GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Soweit in dem nachstehenden § 7 Abs. 3 bis Abs. 5 nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung der TEAMWARE GmbH auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und auch nach Ablauf einer ihr etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die TEAMWARE GmbH haftet vorbehaltlich des nachstehenden § 7 Abs. 3 bis Abs. 5 insbesondere nicht für die über die Zugangseinrichtungen abrufbaren und eingegebenen Informationen – weder für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität noch für deren Rechtmäßigkeit oder Unbelastetheit von Rechten Dritter –, für Schäden an Rechtsgütern des Kunden sowie für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
(3) Für alle Vermögensschäden durch die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen haftet die TEAMWARE GmbH gem. § 7 Abs. 2 TKV bis zu einem Betrag von 12.500 EUR je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung der TEAMWARE GmbH auf 10 Millionen EUR jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
(4) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistungen der TEAMWARE GmbH sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
(5) Mit Ausnahme von Vermögensschäden durch die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen gem. § 7 Abs. 2 TKV gelten die Haftungsbeschränkungen gem. § 7 Abs. 1 bis Abs. 4 nicht für Körperschäden, Schäden an Gesundheit und Leben sowie Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die die TEAMWARE GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Sie gelten ferner nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind. In diesen Fällen gilt Folgendes:
a) Die TEAMWARE GmbH haftet wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder für Personen- und/oder Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Die TEAMWARE GmbH haftet ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen.
c) Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, haftet die TEAMWARE GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, in dem letztgenannten Fall jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
§ 8 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Providervertrag beginnt am Tag der Unterzeichnung und hat eine Anfangslaufzeit bis zum letzten Kalendertag des Monats nach der Unterzeichnung. Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Anfangslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes in Textform (Fax, Email) gekündigt wird. Abweichende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen werden ggf. einzelvertraglich und in Textform (Fax, Email) geregelt.
(2) Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für die TEAMWARE GmbH liegt insbesondere vor, wenn
a) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
b) der Kunde gegen die Nutzungsregeln gem. § 4 und/oder die Pflicht zur Einhaltung von Vorschriften gem. § 5 verstößt und den Verstoß trotz Aufforderung in Textform (Fax, Email) der TEAMWARE GmbH nicht innerhalb von 2 Wochen einstellt bzw. beseitigt.
(3) Mit der Beendigung dieses Vertrages enden die Nutzungsrechte des Kunden für die Zugangseinrichtungen der TEAMWARE GmbH. Die während der Vertragslaufzeit von der TEAMWARE GmbH gespeicherten E-Mails und Web-Inhalte werden unmittelbar nach der Vertragsbeendigung gelöscht.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Sämtliche Verträge zwischen TEAMWARE und dem Kunden unterliegen deutschem materiellen Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist München (Stadt) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der TEAMWARE GmbH.
(3) Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der TEAMWARE GmbH an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der TEAMWARE GmbH anerkannt worden sind.
München, im Februar 2017
(TEAMWARE GmbH)